Praktikum

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Erfahrungen im Ausland sammeln

Im Internationalen Studiengang Medieninformatik absolvieren Sie das Auslandspraktikum im 4. Semester. Sie wenden Ihr Wissen aus dem Studium an und bekommen einen ersten Einblick in die praktische Arbeit von Medieninformatiker_innen. 

Voraussetzungen für das Praktikum

Bevor Sie Ihr Praktikum beginnen, müssen Sie alle Kurse des ersten und zweiten Semesters erfolgreich abgeschlossen haben. Den Praktikumsbetrieb suchen Sie sich selbst und arbeiten mindestens 16 Wochen* im Betrieb. Das Praktikum absolvieren Sie in einem Land, in dem Sie nicht Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, können Sie Ihr Praktikum in Deutschland oder einem anderen Land, in dem Sie nicht die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, absolvieren.

* StuPo 2011: für Praktika ab dem WS 2019/20, mit Vertragsdatum nach dem 12.08.2019 (gem Studienordnung 2011 mit erster Änderung AMBl. 14/2019 - davor 19 Wochen)

Anmeldung im LSF

Die Anmeldung für das Praktikum selbst (Unit B20.2) geschieht wie oben beschrieben über den/die Praktikumsbeauftragten.
Für die Unit "B20.1 Auswertung von Erfahrungen am Praxisplatz (AEP)" müssen Sie sich für das Praktikumssemester im LSF anmelden, und an der Veranstaltung parallel zum Praktikum teilnehmen.

Für das 4. Semester ist weiter das Modul "B19 Internationale Medienwirtschaft und Kommunikation" vorgesehen, das am Ende des Semesters im Blockunterricht stattfindet, für das Sie sich wie gewohnt im LSF anmelden müssen.

Finanzierung und Versicherung

Das International Office der HTW Berlin bietet Beratungen zu Fördermöglichkeiten von Auslandspraktika. Bitte nutzen Sie frühzeitig diese Möglichkeit und informieren Sie sich über Programme und Fristen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenversicherung, ob diese eine Auslandskrankenversicherung enthält. Empfehlenswert ist zudem eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Für das Auslandspraktikum können Sie Auslandsbafög beantragen. Siehe dazu die Hinweise hier. Falls Sie Bescheinigungen für das Auslandsbafög benötigen, wenden Sie sich bitte mit dem entsprechenden Formular an den Bafögbeauftragten des Studiengangs.

Beantragung des Praktikums

Bevor Sie mit dem Praktikum beginnen, müssen Sie es beim Praktikumsbeauftragen bis zum Ende des 3. Semesters persönlich anmelden. Persönlich heisst: Sie kommen persönlich in die Sprechstunde des Praktikumsbeauftragen nachdem Sie einen Antrag erstellt haben.

Für die Anmeldung und Erzeugung des Antrags nutzen Sie bitte die IMI-Map: 

Dort laden Sie folgende Unterlagen hoch:

  • den ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Praktikumsantrag (wird in der IMI-Map erzeugt)
  • den Praktikumsvertrag mit dem Unternehmen im Original (handschriftlich unterschrieben, möglichst mit Stempel)
  • die Semesterbescheinigungen der bestandenen Kurse des  1. und 2. Semesters
  • ggfs. (wenn Sie aus diesem Grund Ihr Praktikum in Deutschland machen möchten) Original, Übersetzung und Kopie der Hochschulzugangsberechtigung im Ausland


Die Semesterticketrückerstattung erfolgt seit 2019 über den Studierendenservice.

Hierzu benötigen Sie

  • den Rückerstattungsantrag aus dem LSF
  • den Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen, aus dem die Zeitspanne hervorgeht
  • den vom Praktikumsbeauftragten unterschriebenen Praktikumsantrag (liegt in IMI-Map bereit)

Bei der Praktikumsbeantragung überprüft der Praktikumsbeauftragte das Vorliegen der formalen Voraussetzungen sowie die Eignung des Praktikumsplatzes. Diese ist regelmässig dann gegeben, wenn Ihr Praktikumsplatz in einer nicht zu kleinen Firma ist (sie sollten in einem Team arbeiten) und Sie sich mit Themen beschäftigen, die einen Bezug zum Studium haben bzw. Sie das im Studium gelernte anwenden können. Wenn dies klar zu erkennen ist, ist die Beantragung eine Formsache.

 

 

Sonderfälle bei der Praktikumsbeantragung

Kein Arbeitsvertrag im Original

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Beantragung noch kein handschriftlich unterzeichnetes Original des Arbeitsvertrags vorliegen haben, können Sie dennoch das Praktikum beantragen, wenn eine Kopie des Praktikumsvertrages vorliegt. Sie müssen das handschriftlich unterzeichnete Original dann schnellstmöglich nachreichen - spätestens zur Anerkennung des Praktikums muss er vorliegen.

Verschieben des Praktikums

Falls Sie bis zum Ende des 3. Semesters noch keinen Praktikumsplatz gefunden haben, aber weiterhin vorhaben, im 4. oder jeweils folgenden Semester das Praktikum zu absolvieren, beantragen Sie das Praktikum schnellstmöglich, sobald Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben. Denken Sie daran, sich für das Modul AEP "Auswertung der Erfahrungen am Praxisplatz" im LSF anzumelden und ggfs. auch - in Absprache mit der/dem Dozent_in des Moduls AEP - von Semesteranfang an teilzunehmen.

Wenn Sie Ihr Praktikum in ein späteres Semester verschieben möchten, schreibt die Studienordnung einen schriftlichen Antrag (d.h. ein einfacher Brief, siehe Anlage 4A, Zulassung (1)) sowie die schriftliche Genehmigung durch den Praktikumsbeauftragten vor. 
Die Genehmigung der Verschiebung passiert ab sofort als Antrag über die IMI-Map. Bitte beantragen Sie die Verschiebung über den Link den Sie unter "Mein Praktikum" finden.

Wenn Sie Ihr Praktikum verschieben, bedenken Sie jedoch, dass dadurch die Planung und Absprache eines Bachelorarbeitsthemas, die bis zum letzten Vorlesungstag des 5. Semesters (bzw. das Semester vor Ihrer BA) abgeschlossen sein muss, schwierig bis unmöglich ist.

Ausländische Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie nicht in Deutschland zur Schule gegangen sind, und Ihre Hochschulzugangsberechtigung auf einer Schule ausserhalb Deutschlands erworben haben, können Sie Ihr Praktikum in Deutschland machen. Bringen Sie bitte sowohl das Original als auch eine Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung - bzw. das Original der Übersetzung nebst Kopie - zur Beantragung mit. Die Kopie verbleibt dann in unseren Akten.

Anerkennung des Praktikums/Abgabe des Praktikumsberichts und des Zertifikats

Das Praktikum wird dann anerkannt, wenn Sie

  • die Anmeldung vollständig ist (d.h. insbesondere der Praktikumsvertrag im Original da ist)
  • den Praktikumsnachweis/Certificate of Completion (s.u.) unterschrieben und gestempelt vom Betrieb abgeben,
  • den Praktikumsbericht (s.u.: Inhalt und Form des Berichts) geheftet und unterschrieben vom Praktikumsbetrieb innerhalb von vier Wochen nach Praktikumsende einreichen und
  • das Seminar „Auswertung von Erfahrungen am Arbeitsplatz“ erfolgreich absolvieren.

Sowohl Zertifikat als auch Bericht müssen vom Praktikumsbetrieb handschriftlich unterschrieben und gestempelt sein. Hat der Betrieb keinen Stempel, bitten wir den Betreuer um eine zusätzliche Bestätigung per E-Mail über das Praktikum.

Der Bericht sowie das unterschriebene Zertifikat sind als PDF ebenfalls auf Ihrer Seite in der IMI-Map hochzuladen. Die Einreichung geschieht also digital. Bitte bewahren Sie die Originale bis zum Abschluss Ihres Studiums auf.

Inhalt und Form des Berichts

Der Bericht kann auf Englisch oder Deutsch geschrieben werden und sollte ca. 10-15 Seiten umfassen ( der rein schriftliche Anteil sollte hierbei 5-10 Seiten umfassen).

Der Bericht sollte insbesondere die Zusammenhänge zwischen dem Studieninhalten und der praktischen Arbeit während des Praktikums widerspiegeln.

Die Rahmenpraktikumsordnung enthält detaillierte Angaben über Form und Inhalt des Berichts. Dies ist nicht verbindlich, aber eine gute Richtlinie.

Referenzen, weitere Informationen und Fragen

Ordnungen

Alle formalen Dinge rund um das Praktikum sind in der Rahmenpraktikumsordnung sowie der Studienordnung, insbesondere Anlage 4a, geregelt. Die Lektüre ist lohnenswert.

Informationsveranstaltung und Materialien

Der oder die Praktikumsbeauftragte bietet i.d.R. im Rahmen einer Veranstaltung des 2. Semesters eine Informationsveranstaltung zur Beantragung und Fördermöglichkeiten an. Die Materialien finden Sie im IMI-FAQ im Moodle. https://moodle.htw-berlin.de/course/view.php?id=21638

Fragen

Wir beginnen, Fragen im IMI-FAQ im Moodlezu beantworten. Bitte gucken Sie zuerst hier rein!

Sollten Fragen offen bleiben, sind sie entweder einfach zu beantworten und ihre Antwort auf dieser Seite zu finden, oder kompliziert, weil sie Sonderfälle betreffen und damit zu kompliziert, um sie in einer E-Mail zu beantworten.

Bitte stellen Sie Fragen daher nur persönlich an den Praktikumsbeauftragten, möglichst in der Sprechstunde.

 

 

Formulare